EU-Verpackungsverordnung (PPWR) aus aktuellem Anlass

News-Ticker:

Update: 23.09.2026:
Aufgrund der aktuellen Unklarheiten insbesondere mit Bezug auf mögliche Entlastungen wird der EU-Versand bis zu einer einheitlichen Regelung ausgesetzt. Laut dem am 21.09.2026 verlinkten Auszug des Bundesumweltministeriums ist klar: Es geht nicht um Umsatz, sondern Verpackungsmengen (bezüglich der Entsorgung).

Update: 21.09.2026:

https://www.bundesumweltministerium.de/meldung/kritik-an-der-eu-verpackungsverordnung-ppwr-bundesregierung-setzt-sich-fuer-entlastungen-ein

Kundenhinweis:
Laut Bundesumweltministerium setzt sich die Regierung für eine Entlastung ein - wann eine Entlastung umgesetzt werden soll/ wann diese greift ist bis Dato unklar.

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Seit dem
12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Und ersetzt damit die alten Regelungen.

Aktuell gelten laut unserer Rücksprache diese Bedingungen für jeden (Online-)Händler und wie in den Medien gut nachzulesen ist
führt diese neue Gesetzgebung zu einer reihenweise Einstellung von Online-Shops. Bereits zahlreiche Online-Shop Anbieter haben über

Social-Media und ihrer Plattform ihr Bedauern ausgedrückt und einen Versand außerhalb von Deutschland eingestellt.

Handelsblatt / Auszug Artikel 2026
EU-Verpackungsverordnung: Online-Händler stoppen Verkauf ins Ausland teilweise

Für jene, die kein Abo über das Handelsblatt besitzen, hier eine grobe Übersicht als Auszug:

Wie genau "kleine Händler" definiert werden erschließt sich aus den Papieren nicht oder unzureichend.
Und wurde von vielen Seiten ausdrücklich kritisiert - unabhängig von der Branche

Beispiele;
Der Weinhändler, der einen kleinen Online-Shop führt - eine Flasche Wein von Deutschland nach Frankreich versenden möchte
Der Spargelhof, der ein beliebiges Produkt nach Italien versenden möchte
Der KFZ-Händler, der ein bestimmtes Produkt in die Niederlande versenden möchte

Die Liste könnte man beliebig fortführen.

Aktuell zeichnen sich Gespräche ab, jedoch - wie bereits in der "Abbildung 1" gelten Formal die Richtlinien dieser neuen Verordnung.

Aus diesem Anlass wurde der EU-Versand seit dem 12 August 2026 vorerst eingestellt und eine Lieferung
wird nach Erhalt der Bestätigung der Bevollmächtigung durch einen Beauftragten gesondert auf dieser Seite
formuliert und erklärt.

Aktuell sind folgende Länder in Bearbeitung:

- Frankreich (Stand; warten auf Notar) *
- Spanien (Stand; warten auf Notar) *
- Portugal (Stand; warten auf Notar) *
- Italien (Stand, warten auf Notar) *

- Österreich (Fragezeichen, da keine Rückmeldung der eingereichten Unterlagen erhalten - weiterhin auf Standby bis Erteilung)

Es ist (bedauerlicherweise) eine starke weitere Belastung für den Handel und mit hohen Kosten verbunden;
Pro Land sind mit circa 300-500 € Grundkosten / je Jahr zu rechnen, kumuliert auf 5 gezielte Länder entsprechend
1500-2500€ Kosten, die jedes Jahr (Stand 17.09.2026) anfallen.

Ich werde hier an der Stelle keine längere eigene Kritik aus meiner unternehmerischen Lage äußern, allgemein:
jedoch haben sich die Kosten über die bürokratischen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren (deutlich) erhöht
und eine Entlastung wird zwar
diskutiert, aber nicht zeitnah umgesetzt.

Sätze wie " Die EU will Entlastung bis 2028 - oder 2035 " sind irreführend und sollten klar definiert werden,
dass der Handel sich darauf entsprechend einstellen kann und die Regelungen entsprechend für jeden Akteur
klar definiert sind.

Auch hier werden mit Unsicherheiten gespielt;
Es wird hier mit Zeiträumen gespielt, die gänzlich von einander abweichen (
Differenz 7 Jahre; aus 2028 bis 2035)

Das Risiko trägt am Ende der Unternehmer / der Selbstständige / - am Ende der Akteur am Markt,
der Handel betreiben will.

Beispiel:
Wer gilt als "kleine Händler" - sprechen wir hier von Kleingewerben bis 25.000,00€.
Sind Unternehmensstrukturen im Umsatz-Bereich einer bestimmten Umsatz-Grenze unter 75.000,00€, 100.000,00€, 300.000,00€  (ff.)
gemeint - all diese Zahlen und Fakten liegen aktuell nicht auf dem Tisch und müssen hinterfragt werden.

Fortführend:
Gilt es nur für deutsche Händler gemäß der eigenen gesetzten Richtlinien innerhalb des eigenen Landes
- gibt es (mal wieder) etwaige Wettbewerbsvorteile im EU-Inland, beispielsweise durch andere Landes-interne Richtlinien der
möglichen Entlastung - all diese Themen sind (Stand 17.09.2026) - scheinbar - in Diskussion
über das Verfahren " Vorschlag zur Aussetzung der Bevollmächtigten-Pflicht 2026 ".

Der Händlerbund rät aktuell sich als gewerblicher Teilnehmer gut zu überlegen, in welches
Land man liefern soll - und unterstützt damit in rechtlicher Frage die Mitglieder auf eine gewisse Weise,
jedoch äußere ich hier einen Gedanken:


Der freie Handel innerhalb der europäischen Union ist ein Wohlstandsmerkmal:

Der
Europäische Binnenmarkt ist ein gemeinsamer Wirtschaftsraum ohne Binnenzölle und Handelshemmnisse, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gilt. Er trat am 1. Januar 1993 in Kraft.

Eine Grund-Form von Kosten um in ein anderes EU-Land liefern zu können übt ein Hemmnis aus.
Konkret:

Lohnt es sich für 300-500€ (Kosten) einen Bevollmächtigten zu akquirieren um in ein bestimmtes Land,
Beispiel Rumänien (EU-Land seit 2007) liefern zu dürfen? (nicht können)

Und diese Frage wird (aktuell) vom Händlerbund angeraten.